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   VGH Bayern, 19.04.2021 - 15 C 21.907   

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VGH Bayern, 19.04.2021 - 15 C 21.907 (https://dejure.org/2021,11476)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.04.2021 - 15 C 21.907 (https://dejure.org/2021,11476)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. April 2021 - 15 C 21.907 (https://dejure.org/2021,11476)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 67 Abs. 4, § 146 Abs. 1, § 166; ZPO § 114; BauGB § 34; BayBO Art. 6 Abs. 1 S. 3, 59, 68 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 (a.F.) bzw. Abs. 5 (n.F.)
    Nachbarklage gegen Baugenehmigung - Ablehnung von Prozesskostenhilfe

  • rewis.io

    Beschwerde (erfolglos), Anspruch auf Prozesskostenhilfe (verneint), Nachbarklage gegen Baugenehmigung, Schutznormtheorie, Abstandsflächen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde (erfolglos); Anspruch auf Prozesskostenhilfe (verneint); Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Schutznormtheorie; Abstandsflächen

  • rechtsportal.de

    BauGB § 34
    Prozesskostenhilfe für ihre beim Verwaltungsgericht erhobene Anfechtungsklage gegen eine der Nachbarin erteilte Baugenehmigung für ein Nebengeäude mit Blechdach

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 15 C 21.907
    Zwar dürfen im Rahmen der Prüfung hinreichender Erfolgsaussichten nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V. mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO die eigentliche Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht aus dem Hauptsacheverfahren in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorverlagert und die Anforderungen nicht überspannt werden (BVerfG, B.v. 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - NJW 2013, 1727 = juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547

    Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 15 C 21.907
    Das Verwaltungsgericht hat im Ausgangspunkt richtig darauf abgestellt, dass sich Dritte - wie hier die Klägerin als Nachbarin - mit einer Anfechtungsklage nur dann mit Aussicht auf Erfolg gegen einen Baugenehmigungsbescheid zur Wehr setzen können, wenn dieser nicht nur rechtswidrig ist, sondern die Rechtswidrigkeit auf der Verletzung einer Norm beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Dritten zu dienen bestimmt ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 29.10.2020 - 15 ZB 20.469 - juris Rn. 9; B.v. 16.3.2021 - 15 CS 21.544 - juris Rn. 41; allg. zur Schutznormtheorie vgl. z.B. BayVGH, B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 15; HessVGH, B.v. 3.3.2016 - 4 B 403/16 - NVwZ 2016, 1101 = juris Rn. 12; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 42 Rn. 89).
  • VGH Hessen, 03.03.2016 - 4 B 403/16

    Nachbarantrag gegen Unterbringung von Flüchtlingen in Doppelhaushälfte

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 15 C 21.907
    Das Verwaltungsgericht hat im Ausgangspunkt richtig darauf abgestellt, dass sich Dritte - wie hier die Klägerin als Nachbarin - mit einer Anfechtungsklage nur dann mit Aussicht auf Erfolg gegen einen Baugenehmigungsbescheid zur Wehr setzen können, wenn dieser nicht nur rechtswidrig ist, sondern die Rechtswidrigkeit auf der Verletzung einer Norm beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Dritten zu dienen bestimmt ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 29.10.2020 - 15 ZB 20.469 - juris Rn. 9; B.v. 16.3.2021 - 15 CS 21.544 - juris Rn. 41; allg. zur Schutznormtheorie vgl. z.B. BayVGH, B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 15; HessVGH, B.v. 3.3.2016 - 4 B 403/16 - NVwZ 2016, 1101 = juris Rn. 12; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 42 Rn. 89).
  • BVerfG, 28.08.2014 - 1 BvR 3001/11

    Strafvollzug; Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 15 C 21.907
    Sofern eine Beweiserhebung ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Klägers ausgehen wird, ist grundsätzlich Prozesskostenhilfe zu gewähren (BVerfG, B.v. 28.8.2014 - 1 BvR 3001/11 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes eines

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 15 C 21.907
    a) Das Verwaltungsgericht hat hinsichtlich der gem. Art. 68 Abs. 1 Satz 1 i.V. mit Art. 59 BayBO relevanten Frage, ob dem streitgegenständlichen Vorhaben der Beigeladenen (auch wenn es bereits als Schwarzbau errichtet war und nachträglich legalisiert werden sollte) im Genehmigungsverfahren zu prüfende öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen, korrekt auf den Zeitpunkt der Genehmigungserteilung abgestellt (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - juris Rn. Rn. 97; B.v. 4.3.2021 - 15 ZB 20.3151 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 23.03.2010 - 1 BV 07.2363

    Nachbarklage gegen einen baurechtlichen Vorbescheid über die Errichtung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 15 C 21.907
    b) Die vom Verwaltungsgericht hinsichtlich Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO angewendeten Rechtsgrundsätze decken sich mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 23.3.2010 - 1 BV 07.2363 - BayVBl 2011, 81 = juris Rn. 25; U.v. 20.10.2010 - 14 B 09.1616 - juris Rn. 31; U.v. 25.11.2013 - 9 B 09.952 - juris Rn. 46 ff.; B.v. 16.1.2014 - 9 CS 13.1808 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 30.07.2019 - 15 CS 19.1227

    Zurückgewiesene Rechtsbeschwerde im Streit um baurechtliche Nachbarklage

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 15 C 21.907
    Das Verwaltungsgericht hat im Ausgangspunkt richtig darauf abgestellt, dass sich Dritte - wie hier die Klägerin als Nachbarin - mit einer Anfechtungsklage nur dann mit Aussicht auf Erfolg gegen einen Baugenehmigungsbescheid zur Wehr setzen können, wenn dieser nicht nur rechtswidrig ist, sondern die Rechtswidrigkeit auf der Verletzung einer Norm beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Dritten zu dienen bestimmt ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 29.10.2020 - 15 ZB 20.469 - juris Rn. 9; B.v. 16.3.2021 - 15 CS 21.544 - juris Rn. 41; allg. zur Schutznormtheorie vgl. z.B. BayVGH, B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 15; HessVGH, B.v. 3.3.2016 - 4 B 403/16 - NVwZ 2016, 1101 = juris Rn. 12; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 42 Rn. 89).
  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 15 CS 21.544

    Erfolgloses Nachbareilverfahren wegen Baugenehmigung und Befreiungen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 15 C 21.907
    Das Verwaltungsgericht hat im Ausgangspunkt richtig darauf abgestellt, dass sich Dritte - wie hier die Klägerin als Nachbarin - mit einer Anfechtungsklage nur dann mit Aussicht auf Erfolg gegen einen Baugenehmigungsbescheid zur Wehr setzen können, wenn dieser nicht nur rechtswidrig ist, sondern die Rechtswidrigkeit auf der Verletzung einer Norm beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Dritten zu dienen bestimmt ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 29.10.2020 - 15 ZB 20.469 - juris Rn. 9; B.v. 16.3.2021 - 15 CS 21.544 - juris Rn. 41; allg. zur Schutznormtheorie vgl. z.B. BayVGH, B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 15; HessVGH, B.v. 3.3.2016 - 4 B 403/16 - NVwZ 2016, 1101 = juris Rn. 12; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 42 Rn. 89).
  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 15 ZB 20.3151

    Erfolglose Zulassung der Berufung bei Nachbarklage gegen Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 15 C 21.907
    a) Das Verwaltungsgericht hat hinsichtlich der gem. Art. 68 Abs. 1 Satz 1 i.V. mit Art. 59 BayBO relevanten Frage, ob dem streitgegenständlichen Vorhaben der Beigeladenen (auch wenn es bereits als Schwarzbau errichtet war und nachträglich legalisiert werden sollte) im Genehmigungsverfahren zu prüfende öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen, korrekt auf den Zeitpunkt der Genehmigungserteilung abgestellt (vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 15 CS 21.403 - juris Rn. Rn. 97; B.v. 4.3.2021 - 15 ZB 20.3151 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 25.03.2019 - 15 C 18.2324

    Anordnung zur Gefahrenabwehr bei bestandsgeschützter Anlage

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2021 - 15 C 21.907
    Insbesondere hat der Gesetzgeber in § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO von dem grundsätzlichen Erfordernis, sich vor dem Verwaltungsgerichtshof durch einen Rechtsanwalt oder Hochschullehrer vertreten zu lassen, Prozesskostenhilfeverfahren ausdrücklich ausgenommen, sodass die Klägerin die Beschwerde auch persönlich, d.h. ohne Prozessbevollmächtigten, zulässigerweise erheben konnte (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2019 - 15 C 18.2324 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 17.09.2020 - 9 CS 20.1414

    Kein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei Grenzbebauung

  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 15 ZB 20.469

    Baumwurfgefahr bei Errichtung eines Wohnhauses in Waldrandnähe

  • VGH Bayern, 20.10.2010 - 14 B 09.1616

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Grenzbebauung; Einfügen in die nähere Umgebung;

  • VGH Bayern, 20.01.2021 - 15 CS 20.2892

    Ausfertigung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

  • VGH Bayern, 25.11.2013 - 9 B 09.952

    Nachbarklage; Nutzungsänderung; Nutzung eines Gewölbekellers als Gaststätte

  • VGH Bayern, 06.11.2020 - 15 C 20.2229

    Klage gegen eine bauordnungsrechtliche Anordnung

  • VGH Bayern, 16.01.2014 - 9 CS 13.1808

    Baurechtliche Nachbarklage; Abstandsfläche; Bestattungsunternehmen; ideelle

  • VG Regensburg, 25.05.2021 - RO 7 K 19.774

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für ein als Schwarzbau errichtetes Nebengebäude

    Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19.4.2021 (Az. 15 C 21.907) wurde die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 3.3.2021 (Az. RO 7 K 19.744) zurückgewiesen.

    Insofern waren eventuell vormals gem. Art. 68 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 59 Satz 1 Nr. 1c, Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 BayBO entgegenstehende örtliche Bauvorschriften der bereits zum 11.9.2019 aufgehobenen Gestaltungssatzung im Zeitpunkt der späteren Genehmigungserteilung am 21.3.2019 nicht mehr zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2021 - 15 C 21.907 -, Rn. 18, juris).

    Nachbarschutz vermag eine örtliche Bauvorschrift nur ganz ausnahmsweise zu vermitteln, wenn die Gemeinde der Regelung erkennbar eine entsprechende Wirkung geben wollte (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2021 - 15 C 21.907 -, Rn. 18, juris, m.w.N.).

    Die Vorgabe, dass Abstandsflächen auf dem Grundstück selbst liegen müssen (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayBO), bezweckt weder die Verhinderung eines Überbaus noch dessen Besserstellung im Vergleich zu einem grenzständigen Gebäude, so dass der Überbau abstandsflächenrechtlich wie ein Grenzanbau zu behandeln ist (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2021 - 15 C 21.907 -, Rn. 19, juris, m.w.N.).

    Diese Ausschlussvoraussetzungen sind vorliegend gegeben, weil das Nebengebäude der Klägerin, das ebenfalls an der gemeinsamen Grenze verläuft, auf größerer Länge die aktuellen Abstandsflächen des Art. 6 BayBO gegenüber der Beigeladenen nicht einhält und zudem ein deutlich größeres Bauvolumen sowie eine deutlich größere Höhe im Vergleich zum streitgegenständlichen Nebengebäude der Beigeladenen aufweist (...)" (BayVGH, B.v. 19.4.2021 - 15 C 21.907 -, Rn. 20, juris).

  • VGH Bayern, 11.10.2022 - 15 ZB 22.867

    An Landwirtschaftsbetrieb heranrückende Wohnbebauung

    Hierfür muss eine Norm verletzt worden sein, die gerade dem Schutz des Dritten / Nachbarn zu dienen bestimmt ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 4; B.v. 19.4.2021 - 15 C 21.907 - juris Rn. 17; B.v. 26.4.2021 - 15 CS 21.1081 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 03.08.2021 - 15 ZB 21.1854

    Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe für Berufungszulassung gegen

    Zum Sach- und Streitstand im Einzelnen wird auf die Gerichtsakten und die Behördenakte sowie auf den Beschluss des Senats vom 19. April 2021 (Az. 15 C 21.907), mit dem die Beschwerde der Klägerin gegen den ablehnenden Prozesskostenhilfebeschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 3. März 2021 (Az. RO 7 K 19.774) zurückgewiesen wurde, Bezug genommen.

    Auf den Beschwerdebeschluss des Senats vom 19. April 2021 - 15 C 21.907 - im vorangegangenen Prozesskostenhilfeverfahren, der sich bereits im Wesentlichen mit denselben Rechtsfragen befasst hat, wird Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 11.10.2022 - 15 ZB 22.868

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wgen Baugenehmigung für Nachbargrundstück

    Hierfür muss eine Norm verletzt worden sein, die gerade dem Schutz des Dritten / Nachbarn zu dienen bestimmt ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 4; B.v. 19.4.2021 - 15 C 21.907 - juris Rn. 17; B.v. 26.4.2021 - 15 CS 21.1081 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 13.09.2022 - 15 CS 22.1851

    Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus - Verschattung des Grundstücks

    Ebenso kann offenbleiben, ob es der Antragstellerin nach Treu und Glauben (entsprechend § 242 BGB) von vornherein verwehrt ist, sich gegenüber der Antragsgegnerin und den Beigeladenen auf eine Verletzung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen zu berufen, weil auch die Bebauung auf ihrem Grundstück nach Süden bzw. Südwesten hin zum Grundstück der Antragstellerin nicht die Vorgaben des Art. 6 BayBO einhält (hierzu vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2021 - 15 CS 20.2892 - NVwZ-RR 2021, 522 = juris Rn. 26 ff.; B.v. 19.4.2021 - 15 C 21.907 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 20.08.2021 - 15 ZB 21.281

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Tekturgenehmigung für eine grenznahe Stützwand

    Dass die Fragen, ob überhaupt ein Grenzüberbau vorliegt und ob ein Nachbar (bejahendenfalls) diesen zu dulden hat (§ 912 Abs. 1 BGB), rein zivilrechtlicher Natur und deshalb für den Erfolg einer Nachbaranfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung wegen Art. 68 Abs. 4 BayBO a.F. = Art. 68 Abs. 5 BayBO n.F. irrelevant sind, ist vom Verwaltungsgerichtshof wiederholt bestätigt worden (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 11.7.2013 - 15 ZB 13.1238 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 24.8.2016 - 9 CS 15.1695 - juris Rn. 22 m.w.N.; B.v. 17.9.2020 - 9 CS 20.1414 - juris Rn. 19; B.v. 19.4.2021 - 15 C 21.907 - juris Rn. 19; B.v. 27.5.2021 - 15 CS 21.1209 - juris Rn. 14).
  • VG Ansbach, 08.02.2022 - AN 17 K 19.00303

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine (Änderungs-)Baugenehmigung zum Einbau einer

    Denn ein Nachbar kann sich nach Treu und Glauben (entsprechend § 242 BGB) bei der Anfechtung einer Baugenehmigung dann nicht mit Erfolg auf die Verletzung des nachbarschützenden Abstandsflächenrechts berufen, wenn auch die Bebauung auf seinem Grundstück nicht den Vorgaben des Art. 6 BayBO in der jeweils aktuellen Fassung gegenüber dem Grundstück des Beigeladenen entspricht und die beidseitigen Abweichungen etwa gleichgewichtig sind und wenn der Ausschluss der Berufungsmöglichkeit auf Art. 6 BayBO nicht zu schlechthin untragbaren, als Missstand (Art. 3 Satz 2 BayBO) zu qualifizierenden Verhältnissen führt (BayVGH, B.v. 19.4.2021 - 15 C 21.907 - juris Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 30.06.2023 - 14 PA 54/23

    Glaubhaftigkeit; Unterhaltsvorschuss Glaubhaftigkeit

    Denn selbst wenn im Klageverfahren - allerdings nur möglicherweise - noch eine weitere Aufklärung des Sachverhalts, etwa eine Befragung der Klägerin, erforderlich sein sollte, liegen hier wie zuvor dargelegt zur Überzeugung des Senats konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Beweisaufnahme jedenfalls mit weit überwiegender Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der Klägerin ausgehen wird (vgl. hierzu im Einzelnen BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.1.1986 - 2 BvR 25/86 -, NVwZ 1987, 786; Kammerbeschl. v. 7.5.1997 - 1 BvR 296/94 -, juris Rn. 22; Stattgebender Kammerbeschl. v. 20.2.2002 - 1 BvR 1450/00 -, juris Rn. 12; Sächs. OVG, Beschl. v. 15.4.2014 - 3 D 4/14 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschl. v. 18.3.2004 - 5 E 191/04 -, juris Rn. 5; u. v. 5. Februar 2021 - 12 E 1050/19 -, juris Rn. 4; Nds. OVG, Beschl. v. 30.10.2000 - 4 O 2446/00 -, juris Rn. 3; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 19.4.2021 - 15 C 21.907 -, juris Rn. 16).
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